AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tätigkeit:

Baier & Partner Immobilien – nachstehend Immobilien Baier genannt – führt entgeltlich als Makler eine Nachweis- oder/und Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden aus.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist es Immobilien Baier ausdrücklich gestattet, für beide Vertragspar­teien des beabsichtigten oder zu vermittelnden Vertragsverhältnissen als Makler tätig zu werden.

Eine solche Doppeltätigkeit ist auch dann erlaubt, wenn Immobilien Baier von einer Vertragspar­tei mit einem sog. Alleinauftrag ausgestattet wurde oder die Immobilien Baier für beide Vertragspar­teien als Vermittlungsmakler auftritt.

2. Haftungsbeschränkung:

Sämtliche Angaben über das vermittelte oder nachgewiesene Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer/Vermieter.

Immobilien Baier haftet für unrichtige oder unvollständige Angaben über das Vertragsobjekt nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich erteilt oder übernommen wurden. Dies gilt auch dann, wenn diese Infor­mationen, Angaben oder wesentlichen Merkmalen des Objekts im Expose, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen auf­genommen wurden.

3. Verschwiegenheitsverpflichtung:

Sämtliche Angebote, Angaben und Informationen über Objekte sind ausschließlich für den von Immobilien Baier angesprochenen Interessenten und Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, die durch die Tätig­keit von Immobilien Baier erlangten Informationen und Angaben streng vertraulich zu behandeln. Der Interessent darf weder die von Immobilien Baier oder durch den Vertragspartner selbst in Erfahrung gebrachten Angaben und Informationen über das Vertragsobjekt an Dritte weitergeben.

Gibt der Interessent dennoch die hierdurch erhaltenen Informationen und Nachweise an Dritte weiter und kommt es zum Abschluss eines Vertrages mit einem hierdurch unmittelbar oder mittelbar informierten Dritten, so ist der von Immobilien Baier angesprochene Interessent verpflichtet, diejenige Provision zu entrichten, die im Falle eines von Immobilien Baier vermittelten oder nachgewiesenen Vertragsabschlusses entstanden wäre.

4. Vorkenntnis:

Ist dem Empfänger eines Angebotes oder Nachweises des von Immobilien Baier angebotenen oder nachgewiesenen Objekts bekannt, so ist er verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen ab Zugang des Angebotes oder Nachweises schriftlich mitzuteilen.

5. Ersatzgeschäft:

Immobilien Baier steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn anstelle des eingeleiteten ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

6. Vergütung:

Die Provision entsteht mit dem formgültigen Abschluss eines Vertrages betreffend das nachgewiesene oder vermittelte Geschäft.

Mit Abschluss dieses Vertrages ist die Provision zur Zahlung fällig.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später wieder aufgelöst, abge­ändert, angefochten oder aus sonstigen Gründen unwirksam werden sollte.

7. Verjährung:

Sämtliche gegen Immobilien Baier gerichteten Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von

3 Jahren nach Entstehen des Anspruches oder spätestens nach Beendigung des Auftrages.

8. Schriftformklausel:

Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel selbst.

9. Salvatoresche Klausel:

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestim­mungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

10. Erfüllungsort:

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) Rottach-Egern.

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